Ladenöffnungszeiten Stadt Zug
Die Stadt Zug hält sich an das Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz vom 28. August 2003 (Stand 10. Mai
2008).
Die Bandbreite sieht folgende, nicht verbindliche Öffnungszeiten vor:
Montag bis Freitag
Samstag
Abendverkauf
6.00 Uhr bis 19.00 Uhr längstens
6.00 Uhr bis 17.00 Uhr längstens
bis 21.00 Uhr, donnerstags
Verschiebung des
Abendverkaufs auf Mittwochabend vor Karfreitag.
Gestützt auf § 4 Abs. 2 des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes bewilligt der Stadtrat für alle Verkaufsgeschäfte die Verschiebung des Abendverkaufs vom
Donnerstag (Vorabend für Karfreitag) generell auf Mittwoch mit Öffnungszeiten bis 21.00 Uhr.
Öffentliche Ruhetage
sind die Sonntage, Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, 1. August, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis und Weihnachten.
Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Donnerstag, wird der Abendverkauf in dieser Woche auf den Freitagabend verlegt.
Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Freitag, wird der Abendverkauf in dieser Woche auf den Mittwochabend verlegt.
Längere Öffnungszeiten in gastgewerblichen Betrieben
Falls Sie in Ihrem gastgewerblichen Betrieb längere Öffnungszeiten als bis 24.00 Uhr möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung.
NEU! Offene Sonntage 2023
8. und 17. Dezember 2023
Die offenen Sonntage wurden nach erfolgter Abstimmung und mit Absprache der Stadt Zug neu auf den 8. und 17. Dezember gelegt. Der 24. Dezember ist gestrichen.